Maulkorb für die Kleinen



 Maulkorb für die Kleinen

Benachteiligung kleinerer Fraktionen unbedingt verhindern –
Die GroKo (SPD / CDU) will kurz nach der Kommunalwahl 2021 noch im Oktober das Kommunalverfassungsgesetzes ändern

Die Bürgerinnen und Bürger treffen mit ihrer Wahl eine Entscheidung und es ist eine Frage des demokratischen Grundverständnisses, diese Entscheidung auch ernst zu nehmen. Es muss jetzt Widerstand gegen die geplante Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes geben. Diese Änderung sieht vor, die Berechnungsgrundlage für die Zusammensetzung kommunaler Ausschüsse zu Lasten kleinerer Fraktionen zu ändern. 
Als „Beispiel dient hier  die Änderung in § 71: „bei den Ausschüssen der Vertretung wird das Verfahren nach d’Hondt wiedereingeführt.“ 
Das Berechnungsverfahren nach d’Hondt verringert gegenüber dem Verfahren Hare Niemeyer die Chance für kleine Fraktionen mit weniger Mandaten in Ausschüssen Sitze mit Stimmrecht zu erhalten. (de.wikipedia.org/wiki/D’Hondt-Verfahren)
Die aktuell von der Landesregierung vorgeschlagene Reform des NKomVG geht zu Lasten kleinerer Parteien und der demokratischen Vielfalt und Teilhabe in den Parlamenten und seinen Gremien.
Konkret bedeutet dies z.B. im neugewählten Kreistag Göttingen, dass eine dreiköpfige Fraktion kein Stimmrecht mehr in den Ausschüssen erhält.

Die Begründung der Landesregierung, dass die Arbeitsfähigkeit der Ausschüsse gestärkt werden soll, indem einfacher Mehrheiten zu bilden sind, ist absurd. 
Wenn der Wähler mehr Diskussionen und weniger absolute Mehrheiten möchte, dann ist das zu respektieren! 
Nun soll die eigene Regierungsmehrheit im Landtag ausgenutzt werden, um die Meinungsvielfalt in den kommunalen Parlamenten zu beschneiden. 
Das ist angesichts der gesellschaftlichen Debatte absolut kontraproduktiv.
Der Zeitpunkt der Änderung ist auffällig: Bei der Großen Koalition geht offenkundig die Angst um. 
Es ist wohl kein Zufall, dass gerade nach der Kommunalwahl in Niedersachsen noch im Oktober 2021 die Novelle im Landtag beschlossen werden soll, denn die neue Legislaturperiode in den kommunalen Gremien beginnt am 1. November 2021.
Im Kreistag Göttingen haben wir gute Erfahrungen mit der Beteiligung aller demokratischen Parteien gemacht! Jetzt wollen SPD und CDU kurz nach der Kommunalwahl mit einem formalen Kniff verhindern, dass die Vielfalt kommunaler Vertretungen in den wichtigen Gremien weiter abgebildet wird. 
Statt Bürgerbeteiligung zu stärken, sollen hier wohl die Pfründe gesichert werden. 
Die Novelle des NkomVG erhält Reformvorschläge, die die Teilhabe kleinerer Fraktionen benachteiligen und aus unserer Sicht die demokratische Vielfalt begrenzen und dem Wählerwillen entgegenstehen.
Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Die aktuelle Reform zielt auf eine Festigung der politischen Teilhabe großer Parteien und Fraktionen ab und benachteiligt die politische Vielfalt in den Parlamenten, da kleinere Parteien und Fraktionen in ihrer politischen Arbeit eingeschränkt werden.
Wer politischen Diskurs, Vielfalt und Debattenkultur nicht scheut, benötigt keine solche Reform.
CDU und SPD im Landtag müssen unbedingt noch einlenken, denn eine Abkehr von demokratischen Prozessen, noch dazu von der Landesregierung, ist ein verehrendes Zeichen, für den demokratiebewussten Bürger.

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